Die gewerblichen Berufsgenossenschaften haben den gesetzlichen Auftrag, Arbeitsunfälle sowie Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten (Prävention). Sie unterstützen die Betriebe umfassend in allen Fragen des Arbeitsschutzes, schulen die Versicherten, erforschen Unfallursachen und prüfen technische Arbeitsmittel.
Nach Eintritt eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit besteht die Aufgabe der Berufsgenossenschaft darin, den Versicherten umfassend und kompetent zu betreuen. Dazu gehört medizinische Betreuung ebenso wie Wiedereingliederungsmaßnahmen, Umschulungen und Weiterbildungen sowie weitere Hilfen (medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation). Außerdem leistet die BG finanzielle Entschädigungen für den Verletzten, seine Angehörigen oder Hinterbliebenen. Dies beruht auf dem Grundsatz „Alles aus einer Hand“.











